Verstöße gegen das Kartellrecht können von den zuständigen Kartellbehörden mit empfindlichen Geldbußen gegen Unternehmen, Mitarbeiter und Verbände geahndet werden. Schadensersatzklagen wie auch strafrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls denkbar.
Die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften ist uns demnach äußerst wichtig. Um zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit beizutragen haben alle BME Mitglieder und deren Mitarbeiter die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Zu beachten sind das sog. Selbstständigkeitspostulat und der Geheimwettbewerb d.h. solche Themen, die Wettbewerber ohne einen Verband redlicherweise nicht miteinander teilen oder besprechen würden, bleiben auch in Verbandssitzungen außer Acht. Kartellrechtswidrig sind direkte oder indirekte Kontakte mit Wettbewerbern, die auf gegenwärtiges oder zukünftiges Marktverhalten abzielen. Jegliche Absprachen oder Abstimmungen auf dieser Plattform, die als kartellrechtswidrig eingestuft werden können, sind somit zu unterlassen.
Für Plattformnutzer konkurrierender Unternehmen sind Gespräche, Informationsaustausch oder Absprachen über individuelle wettbewerblich sensible Informationen/Daten von Unternehmen verboten, insbesondere zu:
Bereits die einseitige Mitteilung kartellrechtsrelevanter Informationen gegenüber Wettbewerbern kann einen Kartellverstoß darstellen!
Bei etwaigen Äußerungen mit kartellrechtskritischen Inhalten während einer BME Sitzung ist folgendes Verhalten empfehlenswert:
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)
Frankfurterstraße 27, DE-75760 Eschborn
Tel. +49 6196 5828-0
Fax +49 6196 5828-199